- zurückmüssen
- zu|rụ̈ck||müs|sen 〈V. intr. 186; hat; umg.〉 zurückfahren, -gehen müssen ● diese Datei muss in die Erfassung zurück
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zu|rụ̈ck|müs|sen <unr. V.; hat:ich muss schnell nach Hause zurück;die restlichen Eiswürfel müssen gleich wieder in die Gefriertruhe zurück.* * *
zu|rụ̈ck|müs|sen <unr. V.; hat: a) vgl. ↑zurückdürfen (a): Sie wisen ja, dass Sie jetzt zu Fuß nach Bad Honnef zurückmüssen - oder Sie kaufen sich eine Straßenbahnkarte (General-Anzeiger 20. 12. 97, 3); b) (ugs.) vgl. ↑zurückdürfen (b).
Universal-Lexikon. 2012.